Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet Leistungen für Kinder aus ärmeren Familien wie z.B. ein warmes Mittagessen in der Schule, Vereinsbeiträge (z.B. Sportverein) oder die Teilnahme an Klassenfahrten. Was noch dazu gehört, erfahren Sie hier.
Was viele nicht wissen: Das Bildungs- und Teilhabepaket ist nicht nur für Kinder, deren Familien Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) oder Sozialhilfe beziehen. Auch Familien, die sich selbst ernähren können, aber doch wenig Geld haben, können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Allerdings müssen sie vorher Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die entsprechenden Anträge stellen. Terminvereinbarung unter Tel. 061646429477 oder per Mail.
Im Odenwaldkreis können Sie das Bildungs- und Teilhabepaket bei folgenden Stellen beantragen:
Wenn Sie Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag bekommen, dann wenden Sie sich an die Wohnförderung des Odenwaldkreises.
Wenn Sie „Hartz IV“ oder Sozialhilfe bekommen, dann wenden Sie sich an das Kommunale Service-Center des Odenwaldkreises.
Die entsprechenden Formulare gibt es hier:
https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=601
Das erste Formular-Paket betrifft Kinder, deren Familien Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie haben einen Anspruch auf die genannten Leistungen, müssen also nicht beantragen, sondern nur anmelden.
Das zweite Formular-Paket betrifft Schüler*innen, deren Familien Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten. Sie müssen die Leistungen tatsächlich beantragen, und zwar rechtzeitig und im Vorhinein.