Wohngeld

Wer sich selbst ernähren kann, aber dennoch über wenig Geld verfügt, hat Anspruch auf Wohngeld. Übrigens können nicht nur Mieter*innen Wohngeld beanspruchen, sondern auch Menschen, die in ihrem Wohneigentum wohnen, aber dennoch wenig Geld haben. Familien, die Wohngeld beziehen, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Bezieher*innen von „Hartz IV“, Sozialhilfe oder BaföG können kein Wohngeld beantragen, weil mit ihren Unterstützungen bereits die Kosten der Unterkunft abgegolten sind.

Wohngeld beantragen Sie im Odenwaldkreis oder bei der Kommune.

Einen Rechner, um eine erste Idee zu bekommen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben könnten, finden Sie hier.

Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Allgemeinen Lebensberatung des Diakonischen Werkes Odenwald Tel. 06061/9650-0 oder bei der Allgemeinen Lebensberatung der Caritas Tel. 06062/95 53 30 sowie beim Familienzentrum GenerationenNetz Reichelsheim Tel. 06164/6429477.