Grundsicherung in Deutschland umfasst zum einen
- die Grundsicherung für Arbeitssuchende und deren Angehörige nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“), zum anderen
- die Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
Mit dem Sozialschutz-Paket Corona sind die Bedingungen für Grundsicherung vorübergehend erleichtert worden. Grundsicherung kann jetzt neu beantragt werden
- ohne Vermögensprüfung (nur eine Versicherung, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden sei)
- unter Übernahme der vollen Wohnkosten (auch wenn die Wohnfläche eigentlich zu groß und zu teuer ist)
Grundsicherung nach dem SGB II („Hartz IV“) kann nicht nur von Arbeitssuchenden beantragt werden, sondern auch von Selbständigen, deren Einkünfte jetzt weggebrochen sind, sowie von Menschen in Kurzarbeit, deren Kurzarbeitergeld den Lebensunterhalt nicht deckt.
Familien sollten unbedingt prüfen, ob es günstiger ist, Grundsicherung zu beantragen oder Kinderzuschlag und Wohngeld.
Grundsicherung für Arbeitssuchende und deren Angehörige nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) beantragen Sie im Odenwaldkreis hier.
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen Sie im Odenwaldkreis hier.
Einen Rechner, um eine erste Idee zu bekommen, ob Sie Anspruch auf „Hartz IV“ haben könnten, finden Sie hier.
Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Allgemeinen Lebensberatung des Diakonischen Werkes Odenwald Tel. 06061/9650-0 oder bei der Allgemeinen Lebensberatung der Caritas Tel. 06062/95 53 30 sowie beim Familienzentrum GenerationenNetz Reichelsheim Tel. 06164/6429477.